Planung

Nach der Testplanung (2023/24) und dem Masterplan (2025/26) wird nun bis Ende 2027 der Gestaltungsplan für das Areal Hohlstrasse erarbeitet. Erst nach der Inkraftsetzung des Gestaltungsplans – wenn das Vorhaben also in allen Prozessschritten Zustimmung erhalten hat – kann mit der Projektierung eines konkreten Bauprojekts begonnen werden. Danach vergeht nochmals einige Zeit bis das Bewilligungsverfahren abgeschlossen ist. Wann mit einem Baustart zu rechnen ist, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.

Zeitplan

Testplanung: Entwicklung ist möglich

Die Bank Julius Bär hat Erweiterungsbedarf. Aus diesem Grund ist sie zusammen mit Allreal, der eines der Gebäude auf dem Areal gehört, auf die Stadtbehörden zugegangen, um eine gemeinsame Entwicklung anzustossen. In ihrem Auftrag und mit Unterstützung der Stadt Zürich wurde 2023–2024 eine Testplanung durchgeführt. Die Testplanung bestätigte, dass am Standort in Altstetten eine überzeugende Entwicklung mit Mehrwerten für die Bevölkerung möglich ist.

Die Ergebnisse der Testplanung zeigen, dass die benötigten Flächen der Bank jedoch nur mit einer Hochhausüberbauung realisiert werden können. Eine solche stellt im Gegenzug sehr hohe Anforderungen an die Bebauung, unter anderem bezüglich Freiraumgestaltung, Stadtklima und Nutzung. Diese können gemäss Testplanung erfüllt werden, denn durch die Entwicklung in die Höhe kann unter anderem der Altstetterplatz erweitert und deutlich mehr zusätzlicher Freiraum an der Hohlstrasse und entlang der Gleise geschaffen werden. Die Testplanung wurde im März 2025 durch den Stadtrat zustimmend zur Kenntnis genommen.

Richtprojekt: Vorhaben wird konkretisiert

Im Richtprojekt wird formuliert, in welche Richtung das Vorhaben entwickelt werden soll. Es beinhaltet spezifische Festlegungen, um die angestrebten Qualitäten und Mehrwerte verbindlich zu sichern. Das Richtprojekt ist Grundlage für den Gestaltungsplan. Erarbeitet wurde es vom Architekturbüro Herzog & de Meuron aus Basel und einem inderdisziplinären Fachplanerteam, deren Projekt in der Testplanung für die weitere Planung empfohlen wurde.

Masterplan: Vision entspricht städtischen Zielsetzungen

Parallel zum Richtprojekt wurde ein Masterplan erstellt. Er verdeutlicht, wie das Bauvorhaben auf die städtischen Zielsetzungen und richtplanerischen Vorgaben abgestimmt und im Rahmen des Gestaltungsplans umgesetzt werden kann. Dem Masterplan hat der Stadtrat von Zürich im Mai 2026 zugestimmt. Auf dessen Basis wird bis Ende 2027 ein privater Gestaltungsplan erarbeitet, der dem Gemeinderat zur Zustimmung unterbreitet wird.

Zusammenarbeit mit der Stadt

Alle Prozessschritte, von der Testplanung bis zum Gestaltungsplan werden in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Zürich erarbeitet. Dies ist im Interesse der Stadt, denn dadurch eröffnen sich Möglichkeiten für die Aufwertung des gesamten Bahnhofsareals, die sie ohne Kooperation nicht erreichen kann. Die Stadt Zürich unterstützt das Vorhaben mit Engagement, denn die Stadtbevölkerung kann von einer Öffnung des Areals mit neuen Verbindungwegen für den Langsamverkehr sowie von den neuen Verweil- und Begegnungsräumen sehr profitieren.
 

Einbezug von Quartier und Nachbarschaft

Ein Verfahren mit Gestaltungsplan bedingt, dass die Menschen aus dem Quartier mit in die Planung einbezogen werden. Bereits während der Testplanung wurden Vertreterinnen und Vertreter aus Altstetten zur Mitwirkung eingeladen. Dieser Dialog wird weitergeführt: Engagierte Leute aus Gewerbe- und Quartiervereinen, aus der Nachbarschaft und der Bevölkerung können sich in kleinen Gesprächsrunden zum Vorhaben äussern. Dessen Wünsche und Kritiken fliessen in die Erarbeitung des Gestaltungsplans ein.

Nachbarschaft